Zentralmarkt

Wir bieten ein Potpourri an ausgesuchtem Alltäglichem und Seltenem,

Marktordnung


Teilnahme

Diese Marktordnung definiert die wichtigsten Rechte und Pflichten für alle HändlerInnen am Zentralmarkt rund um die Dampfzentrale. Damit soll ein angenehmes und erfolgreiches Miteinander erleichtert werden. Alle HändlerInnen haben sich auf Verlangen auszuweisen: Pass, Identitätskarte, Führerausweis oder Ausländerausweis. Das Team kann wenn nötig Einschränkungen für HändlerInnen erlassen.

 

Angebot

Unser Markt ist für Waren, die klar als gebraucht erkennbar sind. Die HändlerInnen präsentieren ihre Waren sauber, intakt und ansprechend am Stand.

Der Verkauf grosser Gegenstände ist eingeschränkt. Schmuck, Pins und Steine dürfen nur als einzelne Stücke unter gebrauchten Waren angeboten werden.

Das Angebot von Kleidern darf nicht mehr als 1/3 der Verkaufsfläche ausmachen.

Verkaufsstände mit Kleider oder Teilen davon sind Kontingentiert.

Der Verkauf von Ess- und Trinkwaren und das Angebot von Dienstleistungen Ist verboten.

 

Nicht verkauft werden dürfen:

  • Waffen jeder Art,  einschliesslich Spielzeugwaffen, sowie Munition
  • lebende Tiere
  • Pornografie- und Gewaltdarstellungen
  • rassistische Veröffentlichungen und Embleme
  • Heilmittel und Kosmetika
  • Motorfahrzeuge und deren Pneus
  • Fahrräder
  • Elektro Gegenstände: TV, Grosse Elektro Gegenstände, Handy Stände
  • Computer und sämtliche Peripheriegeräte, Laptops und Faxgeräte
  • neu angefertigtes Kunsthandwerk
  • Liquidationsposten

 

Abfall

Der Markt übernimmt keine Abfallentsorgung.

Die HändlerInnen hinterlassen einen leeren sauberen Standplatz.

 

Standplätze

Alle haben Anspruch auf einen Platz, wenn sie angemeldet und die Gebühren 4 Tage vor Mark Tag einbezahlt haben. (Da gilt die aufgelistete Einzahlungs- Kontrolle beim Veranstalter, nur in Ausnahme das Post Beleg.)

Der Stand kann mit Tischen, Stühlen etc. in der gewünschten Standgrösse belegt werden. Der Zugang zu allen Ständen muss frei und die Hauptwege befahrbar bleiben. Platzreservation für andere ist nicht erlaubt. Die Verkaufsfläche pro Stand beträgt maximal 12 Quadratmeter, bei der Berechnung der Standfläche wird von maximal 2m. Standtiefe ausgegangen. Angebrochene halbe Meter werden aufgerundet.

 

Standgebühren: CHF 15.– / Laufmeter. (2 Meter tiefe und einen Meter Verkaufsfläche) Standplätze können während eines Markttages nicht übertragen werden. Nachfolger auf einem verlassenen Platz bezahlen auch Standgebühren.

 

Markttage

Der Markt findet immer am letzten Sonntag der Monate Mai bis September bei jeder Witterung statt.

 

Marktablauf

Das Aufstellen der Verkaufsstände kann erst ab 07:00beginnen. Ab 08:00 ist das hineinfahren mit einem Auto verboten. Der Markt beginnt um 10h und endet um 16h. Das Ent.- und Beladen der Fahrzeuge auf dem Areal erfolgt gemäss Anweisung der Marktaufsicht: Auf dem ganzen Areal gilt Parkverbot. Verkaufsschluss ist 16h. Die Standplätze müssen um 17h15 geräumt und gereinigt sein.

Das Mitbringen von Hunden ist nicht gestattet.

 

Massnahmen

HändlerInnen, die gegen die Marktordnung verstossen, werden verwarnt und können per sofort auf eine angemessene Zeit vom Markt ausgeschlossen werden. Das Team bestimmt die Dauer des Ausschlusses. Bei Tätlichkeiten und groben Verstössen gegen die Marktordnung erfolgt ein sofortiger Ausschluss. Umtriebe werden separat verrechnet.

 

Organisation

Das gesamte Team ist verantwortlich für die Einhaltung der Marktordnung. Das Team übernimmt keine Verantwortung für Käufe (Echtheit, Rückgabemöglichkeit, Funktionstüchtigkeit etc.). Käufer können von HändlerInnen einen Ausweis und eine Quittung verlangen.

 

 
 

 













Markt Daten 2024

21. April 2024

30. Juni 2024

28. Juli 2024

25. August 2024

29. September 2024


Sonntag
10.00 – 16.00 Uhr (bei jeder Witterung)